Eine Krankenversicherung erstattet für die Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft.
Sie ist Teil des Gesundheits- und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt.
In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherungen:
Grundsätzliche Unterschiede sind vor allem in Erhebungs- und Verteilungsmechanismen vorzufinden. Beide Versicherungsarten verhalten sich bzgl. Kostensteigerungen in der medizinischen Versorgung und der zunehmenden Langlebigkeit der Bevölkerung weitestgehend gleich.
In Deutschland sind 87 % der Krankenversicherten Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und 13 % privat krankenversichert (Stand 2009).