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Aufgrund unserer Unabhängigkeit, haben wir die Möglichkeit aus einer Vielzahl von Angeboten am Markt die lukrativsten Produkte zu besonders günstigen Konditionen auszuwählen. 

Nachfolgend eine Auswahl unserer Produkte für den Bereich

 Annuitätendarlehen
Das wohl am bekanntesten und am meisten verwendete Darlehen ist das Annuitätendarlehen. Hier zahlt der Kreditnehmer regelmäßig Annuitäten in gleicher Höhe. Das bedeutet, dass die Tilgungsanteile im Zeitablauf zunehmen, die Zinsanteile der Annuitäten im Zeitablauf hingegen geringer werden. D.h. bei einem Annuitätendarlehen bleibt der je nach Zahlungszeitpunkt zu zahlende Gesamtbetrag für Zins und Tilgung gleich. Bei einer vereinbarten "einprozentigen jährlichen Tilgung" ist im ersten Jahr ein Prozent des Darlehensbetrages zu tilgen - in den folgenden Jahren steigt, wegen des sinkenden Zinsanteils der Annuität, der Tilgungsanteil. Daher wird auch häufig in der Praxis folgende Formulierung verwendet: "X% Tilgung plus ersparter Zinsen".

Ratendarlehen 
Bei einem Ratendarlehen oder auch Abzahlungsdarlehen genannt, werden die Annuitäten im Zeitablauf geringer, weil die regelmäßig gezahlten Tilgungsbeträge gleich bleiben, die Zinsanteile aber sinken. Folglich werden bei dieser Darlehensvariante gleich hohe Tilgungsraten vereinbart.

Festdarlehen
Bei einem Festdarlehen oder auch Rückzahlungsdarlehen genannt, werden während der Laufzeit des Darlehens lediglich die Zinsen gezahlt. Die Tilgung des Darlehens erfolgt zum Laufzeitende durch Einmalzahlung. Daher wird im Bankenjargon auch häufig von einem "endfälligen Darlehen" gesprochen. Die Zinszahlungen sind über die Laufzeit des Darlehens gleich.
Eigenheimzulagedarlehen
Bei einem Eigenheimzulagedarlehen oder häufig auch Kapitalisierung der Eigenheimzulage genannt, handelt es sich um ein Darlehen, dessen Höhe von der staatlichen Förderung abhängt. Kapitalisiert werden kann die Grundförderung i.H.v. 2.556 € bei Neubauvorhaben (Förderung bei Altbau 1.278 €) und das Baukindergeld i.H.v. 767 € je Kind. Diese zukünftig anfallende staatliche Förderung über 8 Jahre wird an das kreditgebende Institut abgetreten und man erhält im Gegenzug die Förderung bereits heute ausgezahlt. Die Zinszahlung erfolgt einmalig zu Beginn bei Darlehensauszahlung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Bauherren bzw. Erwerber einer Immobilie zulagenberechtigt sind und in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.

Versicherungsdarlehen (Festdarlehen mit Lebensversicherung)
Alternativ zu einem herkömmlichen Bankdarlehen kann man auch ein Hypothekendarlehen von einer Lebensversicherung bekommen. Hierbei erfolgt die Tilgung durch eine kapitalbildende Lebensversicherung. Bei dieser Kombinationsfinanzierung zahlt der Kreditnehmer über die gesamte Laufzeit des Darlehens nur die Zinsen als Rate (siehe auch Festdarlehen). Das Darlehen selbst ist tilgungsfrei gestellt, da die Rückzahlung erst am Laufzeitende durch die angesparte Lebensversicherung erfolgt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt i.d.Regel nach 12 bis 30 Jahren aus der Ablaufleistung der Versicherung.
Für Eigentümer, die Ihre Immobilie nicht selbst nutzen sondern vermieten wollen, kann sich die Variante aus einem tilgungsfreien Darlehen in Kombination mit einer Lebensversicherung aus steuerlichen Gründen lohnen. Ein weiterer Vorteil ist die integrierte Todesfallversicherung.

KfW-Darlehen
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt Kreditprogramme zur Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen häufig zu günstigen Konditionen, die unter den aktuellen Geld- und Kapitalmarktkonditionen liegen. Jedoch muss beachtet werden, dass nicht alle Kreditinstitute diese KfW-Mittel anbieten. Daher kann nicht garantiert werden, dass bei jeder Finanzierung die Gelder der KfW berücksichtigt werden können.

Festdarlehen mit fondsgebundener Lebensversicherung
Ähnlich wie bei einem Festdarlehen in Kombination mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung, kann die Tilgungsaussetzung auch über eine fondsgebundene Lebensversicherung erfolgen. Die angesparte Lebensversicherung tilgt dann zum Ende der Darlehenslaufzeit, das Darlehen durch Einmalzahlung in einer Summe. Während der Darlehenslaufzeit nimmt die Schuld des Darlehens nicht ab, da nur die Zinsen als gleichbleibende Rate gezahlt werden. Häufig spricht man auch von einem tilgungsfreien Darlehen mit Koppelung einer fondsgebundenen Lebensversicherung.

Festdarlehen mit Investmentfonds-Sparplan 
Eine ganz andere Möglichkeit der Tilgung bietet der Sparplan in Investmentfonds. Hierbei erwerben Sie laufend Anteile an einem Fonds, der das tilgungsfreie Darlehen dann durch Einmalzahlung in einer Summe ablöst. Diese Finanzierungsvariante unterliegt aber ganz besonderen Voraussetzungen.

Festdarlehen mit Rentenversicherung
Selbst eine private Rentenversicherung könnte bei Kapitalauszahlung als Tilgungsersatz dienen. Die laufende Tilgung wird hierbei durch die Besparung einer privaten Rentenversicherung ersetzt.

Festdarlehen mit Bausparverträgen
Bei dieser Variante erfolgt die Tilgung des Festdarlehens über einen angesparten Bausparvertrag. Durch die Besparung eines Bausparvertrages sichert man sich bereits Heute, den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Um dieses zinsgünstige Darlehen zu erhalten, muss der Bausparer ca. 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart haben. Nach Zuteilung des Bausparvertrages, löst dieser das Festdarlehen ab.
Speziell in einer Niedrigzinsphase lohnt sich der Abschluss eines Bausparvertrages, da sich der Bausparer hiermit bereits Heute gegen hohe Hypothekenzinsen in der Zukunft absichert.

Konstante Darlehensmodelle
Hierbei handelt es sich um ein Modell mit konstanten Raten über die gesamte Laufzeit. Diese Variante ist insbesondere in einer Niedrigzinsphase sinnvoll, da man sich somit die niedrigen Zinsen über die gesamte Laufzeit sichert. 
Aufgebaut wird dieses Modell durch die Kombination eines Bausparvertrages mit einem Vorausdarlehen. Bei diesen so genannten Konstantmodellen sind die Bausparsumme und das Vorausdarlehen so aufeinander abgestimmt, dass der Bausparer immer gleichbleibende Raten über die gesamte Laufzeit zu zahlen hat. Diese Modelle haben i.d.Regel Laufzeiten von 12 bis 30 Jahren.

CAP-Darlehen
Mit einem so genannten CAP-Darlehen, kombinieren Sie die günstigen Zinsen eines variablen Darlehens mit der Zinssicherheit eines klassischen Annuitätendarlehens, durch Festlegung einer Zinsobergrenze. Beim CAP-Darlehen ist der zu zahlende Zinssatz nicht an eine Zinsbindung, wie beispielsweise von 5 oder 10 Jahre gebunden, sondern ergibt sich je nach Art des CAP-Darlehens aus dem 3-Monats oder 6-Monats-Euribor. Zu den Zinsanpassungsterminen haben Sie die Möglichkeit das Darlehen zu kündigen oder in eine langfristige Zinsbindung umzuwandeln. Somit bieten die CAP-Darlehen maximale Flexibilität zu günstigen Konditionen mit einem langfristig garantierten Zinssatz.

 

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